Dem Versicherungsnehmer
sollen bei der Antragstellung die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und
die gesetzlich
vorgeschriebene Verbraucherinformation übergeben werden.
Geschieht dies nicht, sind diese Unterlagen neben dem Versicherungsschein
dem Versicherungsnehmer alsbald nachträglich zugänglich zu machen. Um
diesem eine Überprüfungsmöglichkeit anhand der ihm nachträglich
zugegangenen Unterlagen zu geben, steht dem Versicherungsnehmer ab Zugang der
Unterlagen ein auf 14 Tage befristetes (Absendung beim VN) Widerspruchsrecht
(schriftlich) zu.