Widerspruch

Dem Versicherungsnehmer sollen bei der Antragstellung die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation übergeben werden.
Geschieht dies nicht, sind diese Unterlagen neben dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer alsbald nachträglich zugänglich zu machen. Um diesem eine Überprüfungsmöglichkeit anhand der ihm nachträglich zugegangenen Unterlagen zu geben, steht dem Versicherungsnehmer ab Zugang der Unterlagen ein auf 14 Tage befristetes (Absendung beim VN) Widerspruchsrecht (schriftlich) zu.