Widerruf

Gesetzlich festgelegtes Recht jedes Versicherungsnehmers, seine auf Abschluss des für die Dauer von mehr als einem Jahr bestimmten Rechtschutz-Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen (Absendung beim VN) ab Unterzeichnung schriftlich rückgängig zu machen. Dieses Widerrufsrecht, über das der Versicherungsnehmer schriftlich zu belehren ist, besteht nicht für Rechtschutz-Verträge, die für eine ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers bestimmt sind.
Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über sein Widerrufsrecht, so erlischt dieses einen Monat nach der Zahlung des ersten Beitrages.