Wissen und Wollen der Tat.
Beispiel:
Ein auf dem Gerüst arbeitender Maurer wirft einem Straßenpassanten
einen Ziegelstein auf den Kopf mit der Absicht, ihn dabei zu verletzen.
Beispiele für Rechtschutz-Ablehnung wegen Vorsatzes:
Einem Malergesellen wird vorgeworfen, Handwerkszeug und Material seines Betriebes
für Schwarzarbeiten verwendet zu haben. Die dem Gesellen vorgeworfene
Unterschlagung ist eine vorsätzliche Straftat.
Einem Kraftfahrer wird vorgeworfen, den Unfall, auf Grund dessen er seine
Kaskoversicherung in Anspruch nehmen will, fingiert zu haben.
Dieses strafrechtlich als Betrugsversuch zu qualifizierende Verhalten ist eine
vorsätzliche Straftat.