Verwaltungsrecht

Gesamtheit der Vorschriften für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates
(Bund und Länder) und der Kommunalorgane.
Rechtschutz besteht für:
· Auseinandersetzungen wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, soweit Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte zuständig sind;
· dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen;
· Verfahren wegen Verletzung einer Vorschrift des Disziplinar- oder Standesrechtes; steuer- und abgaberechtliche Auseinandersetzungen vor Gerichten (Steuer-Rechtschutz vor Gerichten);
· öffentlich-rechtliche Grundstücksangelegenheiten für Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz).