Zeitraum
vom Laufzeitbeginn bis zur Beendigung des Rechtschutz-Vertrages. Die Dauer
von Rechtschutz-Verträgen beträgt regelmäßig
5 Jahre. Im Anschluss daran tritt automatisch Verlängerung um jeweils
ein Jahr ein, wenn nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird.