Vertragsabschluss

Formelles Zustandekommen des Vertrages. Rechtschutz-Verträge werden dadurch
abgeschlossen, dass die Direktion den Versicherungsantrag des Kunden annimmt. Dies erfolgt zumeist durch Zusendung des Versicherungsscheines, d.h. mit dessen Eingang beim Versicherungsnehmer.