Versicherungsantrag

Zumeist auf Vordrucken des Versicherers gestellter Antrag des Versicherungsnehmers auf Abschluss eines Versicherungsvertrages. Zur Wirksamkeit des Versicherungsvertrages muss dieser Antrag vom Versicherer innerhalb der Antragsbindefrist angenommen werden.
Für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Wirksamkeit des Versicherungsvertrages kann vorläufige Deckung gewährt werden. Als Versicherungsanträge gelten auch Antragskarten und Coupons. Versicherungsanträge müssen zur Vermeidung von durch Rückfragen eintretenden Zeitverzögerungen komplett ausgefüllt und ohne Zusätze an die Direktion gesandt werden. Zusätzliche Hinweise sind dem Antrag auf gesondertem Blatt beizufügen.

Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle Tatsachen anzugeben, die auf deren Entschluss, den Rechtschutz-Vertrag überhaupt oder zu dem beantragten Inhalt abzuschließen, Einfluss haben können. Geschieht dies nicht, kann der Versicherer den Rechtschutz-Vertrag rückwirkend, d.h. ab Vertragsabschluss, aufheben.