Verkehrs - Straf - Rechtsschutz

Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes.
Typische Verkehrsdelikte sind z.B. fahrlässige Körperverletzung im Verkehr, fahrlässige Verkehrsgefährdung, Unfallflucht. Rechtschutz erstreckt sich nicht auf Straftaten, wegen deren vorsätzlicher Begehung der Versicherungsnehmer rechtskräftig verurteilt wurde. Vom Verkehrs-Straf-Rechtschutz werden ferner sämtliche die Fahrerlaubnis (Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung, siehe jeweils dort) betreffenden Verfahren umfasst, so weit diese vor den Strafgerichten durchgeführt werden.
Ferner:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen über 250,-.