Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs-Verwaltungs-Rechtschutz)

Eintrittspflicht besteht für sämtliche die Fahrerlaubnis (Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung) betreffenden Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten.
Wird das Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vor Strafgerichten durchgeführt, besteht Rechtschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtschutz.