Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten-Rechtes. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen.
Kein Rechtsschutz
besteht für Ordnungswidrigkeiten wegen des Vorwurfes
eines Halt- oder Parkverstoßes.