Die dem
Rechtsanwalt nach der Rechtsanwalts-Gebührenordnung zustehenden
Gebühren und Auslagen. In bestimmten Fällen, insbesondere in Strafsachen,
kann der Rechtsanwalt seine Gebühren auch auf Grund einer Honorarvereinbarung
fordern. Der Versicherer übernimmt die Kosten nur bis zur Höhe der
gesetzlichen Vergütung.