Vereins - Rechtsschutz

Rechtschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist. Bietet dem Verein Arbeits-Rechtschutz. Außerdem erhalten der Verein sowie seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Mitglieder (im Rahmen der Wahrnehmung von
satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) Allgemeinen Schadenersatz-Rechtschutz,
Allgemeinen Straf-Rechtschutz, Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtschutz sowie Sozialgerichts-Rechtschutz.

Der Vereins-Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz.