Unerwünschtes Risiko

Auch unerwünschtes (bzw. ungünstiges) Wagnis genannt. Das jeweilige Risiko ist aus der Sicht des Versicherers unerwünscht. Die Voraussetzungen liegen z.B. für Personen vor, die schon einmal einen Versicherungsbetrug begangen haben oder deren Rechtschutzvertrag wegen schlechten Schadenverlaufes gekündigt wurde.
Anträge auf Rechtsschutz für unerwünschte Risiken werden üblicherweise unter Zugrundelegung einer im Interesse der Versichertengemeinschaft liegenden
Annahmepolitik vom Versicherer nicht angenommen.