Umwandlung des Rechtschutzvertrages

Regelungen, die bei Vorliegen von jeweils festgelegten Voraussetzungen an Stelle eines sonst eintretenden Wagniswegfalles sicherstellen sollen, dass Sie einen Ihren veränderten Umständen angepassten Rechtschutz erhält.

Im Einzelnen handelt es sich um:

Umwandlung des Fahrer-Rechtschutz in Verkehrs-Rechtschutz, wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen wird.

Umwandlung des Privat-Rechtschutz für Selbstständige in einen Privat- und Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige, wenn Sie und Ihr Lebenspartner nicht mehr selbstständig tätig sind oder aus einer solchen Tätigkeit im letzten Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von höchstens 10.000,- erzielt haben und umgekehrt.