Regelungen, die bei Vorliegen von jeweils festgelegten Voraussetzungen an Stelle eines sonst eintretenden Wagniswegfalles sicherstellen sollen, dass Sie einen Ihren veränderten Umständen angepassten Rechtschutz erhält.
Im Einzelnen handelt es sich um:
Umwandlung des Fahrer-Rechtschutz in Verkehrs-Rechtschutz, wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen wird.
Umwandlung
des Privat-Rechtschutz für Selbstständige in einen Privat-
und Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige, wenn Sie und Ihr
Lebenspartner nicht mehr selbstständig tätig sind oder aus einer
solchen Tätigkeit im letzten Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von höchstens
10.000,- erzielt haben und umgekehrt.