Streitwert

Auch Gegenstandswert (Wert des Streitgegenstandes) genannt. Streitwert ist der
in Geld bemessene Wertungsmaßstab für rechtliche Auseinandersetzungen. Berechnet sich bei bezifferbaren Ansprüchen nach dem Geldbetrag der gesamten Ansprüche (ohne Zinsen). Bei unbezifferbaren Ansprüchen erfolgt Festsetzung auf Grund einer Schätzung des Gerichtes nach gesetzlichen Richtlinien.

Beispiele:
Führerscheinverfahren = regelmäßig 4.000,- ;
Räumung einer Wohnung = Jahresmiete;
Mieterhöhung = einjähriger Erhöhungsbetrag;
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses = drei Bruttomonatseinkommen.
Nach der Höhe des Streitwertes richtet sich,
· welches Gericht für die Durchführung eines Prozesses zuständig ist;

· ob ein Rechtsmittel (Berufung bzw. Revision) zulässig ist;

· die Höhe der Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten.

Nur wenn aus dem gleichen Rechtsverhältnis zu demselben Zeitpunkt fällig gewordene Ansprüche einen über 150,- liegenden Wert haben, besteht Rechtschutz.
Diese Voraussetzungen werden auch dann als gegeben angesehen, wenn für unregelmäßig gekaufte Ware mit im Einzelfall geringerem Wert (z.B. Lebensmittel, Fahrzeugkraftstoff auf "Anschreiben") ein einheitlicher Zahlungstermin (z.B. Monatsletzter) vereinbart wurde.