Verfahren
zur Verwirklichung eines Strafanspruches des Staates gegen einen Bürger, der eine Straftat begangen hat. Es wird von der Staatsanwaltschaft
(in Ausnahmefällen auch vom Privatkläger) geführt. Hierzu gehört
das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, mit dessen Einleitung der
Betroffene zum Beschuldigten wird und das mit Einstellung des Verfahrens oder
Anklage endet.