Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten über Abgaben; d.h. Steuern einschl. Zölle, Beiträge und Gebühren. Das sind vornehmlich Einkommensteuer, Kfz-Steuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer, Mehrwertsteuer. Also kein Rechtschutz für vorgerichtliche Interessenwahrnehmung, z.B. Steuerberatung oder Vertretung im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren.