Bezieht
sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten über Abgaben; d.h. Steuern einschl. Zölle,
Beiträge und Gebühren. Das sind vornehmlich Einkommensteuer, Kfz-Steuer,
Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer,
Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer, Mehrwertsteuer. Also kein Rechtschutz
für vorgerichtliche Interessenwahrnehmung, z.B. Steuerberatung oder Vertretung
im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren.