Standesrecht

Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter für bestimmte Berufszweige. Rechtsschutz wird im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzs gewährt: z.B. für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Lotsen, einzelne Handwerkerinnungen. Das Standesrecht ahndet Verletzungen der für diese Berufe geltenden Spezialbestimmungen, etwa mit Verwarnung, Geldstrafen, Berufsverbot.