Spätschaden

Versicherungsfall, welcher der Versicherung frühestens in dem Kalenderjahr gemeldet wird, das auf den Schadeneintritt folgt. Kommt besonders häufig in den Leistungsarten vor, in denen Rechtsschutz nur für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht. Hier liegt das Ereignis, das Anlass zu der Auseinandersetzung gibt, häufig lange Zeit vor der Klageerhebung. Die Schadenmeldung erfolgt deshalb zwangsläufig erheblich später als der Versicherungsfall eingetreten ist.