Schlichtungsverfahren

Verfahren mit schiedsgerichtähnlichem Charakter, jedoch ohne Ausschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit. Scheitert die Schlichtung, kann das zuständige staatliche Gericht angerufen werden. Schlichtungsverfahren gibt es u.a. im Kfz-Gewerbe bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen und für Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten.