Schifffahrt-Rechtsschutz

Spezialform des Verkehrs-Rechtsschutzes. Die amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen des Schiffes ist mit dem Führerschein für Motorfahrzeuge zu Lande vergleichbar. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt werden.