Jeder,
der einen Schaden erlitten hat, hat einen auf Gesetz oder Vertrag beruhenden
Anspruch auf Ersatz.
Dies
können Personen-, Sach-, Vermögensschäden
sein. Schadenersatz erhalten Sie vom Schädiger und/oder denjenigen, die
für bzw. neben dem Schädiger haften. Dies könnte z.B. auch die
Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzliche Vertreter oder der Arbeitgeber
sein u.a.