Sie sind zur Rückzahlung von Versicherungsleistungen verpflichtet, wenn Ihre Versicherung Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vorschießt und Sie diese Kosten auf Grund einer erfolgreichen Prozessführung von der Gegenseite oder vom Gericht erstattet bekommen.
Das gilt
auch, wenn Sie - im Rahmen eines Straf- oder allgemeinen (nicht Verkehrs-)
Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens
- Kosten aufgewendet haben und rechtskräftig
festgestellt wird, dass Sie die dem Verfahren zu Grunde liegende Tat vorsätzlich
begangen haben.