Rückzahlung von Versicherungsleistungen

Sie sind zur Rückzahlung von Versicherungsleistungen verpflichtet, wenn Ihre Versicherung Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vorschießt und Sie diese Kosten auf Grund einer erfolgreichen Prozessführung von der Gegenseite oder vom Gericht erstattet bekommen.

Das gilt auch, wenn Sie - im Rahmen eines Straf- oder allgemeinen (nicht Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens - Kosten aufgewendet haben und rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie die dem Verfahren zu Grunde liegende Tat vorsätzlich begangen haben.