Reisekosten

Gehören zu Ihren persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Fallen nicht unter den Rechtsschutz.

Ausnahme: Reisekosten zu ausländischem Gericht werden übernommen, wenn Ihr persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.