Gehören zu Ihren persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Ausnahme:
Reisekosten zu ausländischem Gericht werden übernommen,
wenn Ihr persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von
Rechtsnachteilen erforderlich ist.