Ihre Versicherung
muss nur zahlen, wenn ein Rechtsschutz-Fall eingetreten ist. Dabei wird zunächst geprüft, ob ein dieser in den versicherten
Zeitraum fällt. Der Rechtsschutz-Fall muss nach Abschluss des Rechtschutz-Vertrages
bzw. nach Ablauf der Wartezeit und vor Beendigung des Rechtschutz-Vertrages
eingetreten sein.