Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz - nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.
Die wichtigsten Rechtsmittel:
· Berufung - dient, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung erstinstanzlicher Urteile,
· Revision - dient der Überprüfung eines Urteils durch die jeweils zuständige letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwerwiegenden Fällen (hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung) zulässig,
· Beschwerde - z.B. gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung, Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren. Beachte: kurze Frist!
· Rechtsbeschwerde - gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders in Ordnungswidrigkeits-Verfahren,
· Einspruch - z.B. gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil. Beachte: Kurze Frist!
· Widerspruch - z.B. gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige
Verfügung, Anordnung einer Verwaltungsbehörde. Beachte: Kurze Frist!