Obliegenheiten

Regeln für Ihr Verhalten als Versicherter, die Ihnen auf der Basis des abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrages "obliegen" (=zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind). Sie müssen aus den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, ARB) klar hervorgehen. Als Versicherter müssen Sie diese beachten, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Man unterscheidet:

Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalles.

Sie sind damit verpflichtet:

a) jede Erweiterung des versicherten Risikos dem Versicherer anzuzeigen, so z.B. die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges im Verkehrs-Rechtsschutz. Bei Verletzung einer solchen Obliegenheit kann Leistungsfreiheit oder -kürzung eintreten;

b) jede Änderung, insbesondere Erhöhung der von der Versicherung übernommenen Gefahr zu vermeiden; zum Beispiel auch Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Fahrberechtigung oder die Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges.

Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles:

Ist ein Fall für Ihren Rechtsschutz eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Ihrer Versicherung die Bearbeitung bzw. Prüfung zu ermöglichen und zu erleichtern. Kommen Sie dem vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) oder grobfahrlässig (besonders schweres Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt) nicht nach, kann die Versicherung die Leistung ganz zurückweisen.