Nutzungsberechtigter

Die üblichste Form der Nutzungsberechtigung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles ist der Miet- und der Pachtvertrag. Daneben gibt es aber auch sog. dingliche Nutzungsberechtigungsverhältnisse wie Nießbrauch und persönliche Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden.