Die üblichste Form der Nutzungsberechtigung eines Grundstückes,
Gebäudes oder Gebäudeteiles ist der Miet- und der Pachtvertrag. Daneben
gibt es aber auch sog. dingliche Nutzungsberechtigungsverhältnisse wie
Nießbrauch und persönliche Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen
werden.