Gibt dem
durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten oder Hinterbliebenen
eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben
dem Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen. Machen
Sie als Versicherter davon Gebrauch und treten somit als Nebenkläger auf
(aktive Nebenklage), besteht dafür kein Rechtsschutz.