Nebenklage

Gibt dem durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten oder Hinterbliebenen eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben dem Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen. Machen Sie als Versicherter davon Gebrauch und treten somit als Nebenkläger auf (aktive Nebenklage), besteht dafür kein Rechtsschutz.