Nachtrag

Ein Nachtrag wird bei Einschluss eines Zusatzrisikos als Ergänzung zum Versicherungsschein oder als Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt. Beispielsweise zusätzlich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz. Oder: bei Änderung eines bestehenden Risikos wie dem Wechsel der Fahrzeugart oder des polizeilichen Kennzeichens eines Kfz.