Ein Nachtrag
wird bei Einschluss eines Zusatzrisikos als Ergänzung zum
Versicherungsschein oder als Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt.
Beispielsweise zusätzlich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
zum Privat-Rechtsschutz. Oder: bei Änderung eines bestehenden Risikos
wie dem Wechsel der Fahrzeugart oder des polizeilichen Kennzeichens eines Kfz.