Minderjährige

Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bis zum Tage der Vollendung ihres 18. Lebensjahres minderjährig. Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam. Zwei Ausnahmen: der gesetzliche Vertreter hat ausdrücklich zugestimmt oder der Beitrag wird aus Mitteln bezahlt, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Aber auch wirksame Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen dürfen nur ein Jahr abgeschlossen werden.

Minderjährige sind im Privat- und Berufs-Rechtsschutz ihrer Eltern mitversichert.