Mahnbescheid

Kann per Formular im sog. vereinfachten Verfahren beim zuständigen Gericht beantragt werden. Der Mahnbescheid dient als Grundlage für einen Vollstreckungstitel. Die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren ohne mündliche Verhandlung, durchzuführen, gibt es nur für Geldforderungen. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, beginnt ein Zivilprozess wie nach einer Klageerhebung. Frühere Bezeichnung für Vollstreckungstitel: Zahlungsbefehl.