Luftfahrt-Rechtsschutz

Spezialform des Verkehrs-Rechtschutzes. Der Luftfahrschein entspricht dem Führerschein für Motorfahrzeuge zu Lande. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt werden.