Leistungspflicht

Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen:

Formell:

a) Bestehen eines Rechtsschutz-Vertrages,

b) Versicherungsschutz für das betroffene Risiko,

c) fristgerechte Beitragszahlung des Versicherungsnehmers

Materiell:

a) Der in der Schadenmeldung geschilderte Sachverhalt muss einer Leistungsart zugeordnet werden können;

b) Der Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles muss in die Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrages fallen
Beachten Sie in diesem Zusammenhang: die Wartezeit

c) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen muss im örtlichen Geltungsbereich erfolgen;

d) Ein Risikoausschluss darf nicht vorliegen;

e) Sie müssen Ihre Obliegenheiten erfüllt haben;

f) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen müssen ausreichende Erfolgsaussichten haben - und der voraussichtliche Kostenaufwand darf nicht in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.