Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden (z.B. Gepäck), so weit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeuges handelt.
Die Ladung
ist im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitgeschützt. Handelt es
sich um Eigentum des Versicherten, ist dies im Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz
mitversichert. Handelt es sich um Eigentum eines nicht mitversicherten Dritten
(z.B. Transportgut), besteht Rechtsschutz nur im Rahmen eines Rechtsschutz-Vertrages
dieses Dritten.