Ladung (in Fahrzeug)

Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden (z.B. Gepäck), so weit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeuges handelt.

Die Ladung ist im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitgeschützt. Handelt es sich um Eigentum des Versicherten, ist dies im Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz mitversichert. Handelt es sich um Eigentum eines nicht mitversicherten Dritten (z.B. Transportgut), besteht Rechtsschutz nur im Rahmen eines Rechtsschutz-Vertrages dieses Dritten.