Sonderform des Berufs-Rechtsschutzes für Selbstständige in Verbindung mit Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrer-Rechtsschutz. Gelten für Kfz-Handel und Handwerk: also Kfz-Werkstatt und die der Kfz-Branche zugeordneten Gewerbebetriebe, Fahrschulen und Tankstellen. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf alle Betriebsangehörigen, die für den Versicherten tätig sind. Das heißt auch als Fahrer der Fahrzeuge des Versicherten und aller Kundenfahrzeuge.
Eingeschlossen sind auch alle nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge - soweit sie Eigentum des Versicherten sind.
Der Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz besteht aus:
· Allgemeinem Schadenersatz-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz,
· Allgemeiner Straf-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Straf-Rechtsschutz,
· Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
· Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
· Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
· Arbeits-Rechtsschutz,
· Sozialgerichts-Rechtsschutz,
· Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.