Im Rahmen
des so genannten Kostenfestsetzungsverfahrens entscheidet das Gericht über
die Höhe des Kostenbetrages, den eine Prozesspartei der anderen zu ersetzen
hat. Die Zahlungspflicht und der prozentuale Anteil der Kostenübernahmeverpflichtung
ergibt sich aus dem zu Grunde liegenden Urteil oder gerichtlichen Vergleich.