Ein Rechtsanwalt,
der lediglich den (Schrift-)Verkehr zwischen Ihnen als Versichertem und dem
mit
der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt
führt. Er wird auch Verkehrsanwalt genannt. Kosten in Höhe der einem
Korrespondenzanwalt zustehenden Prozessgebühr (sog. Korrespondenzgebühr)
fallen neben den Kosten eines "zuständigen" für einen im
Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmer ansässigen Rechtsanwalt unter
den Rechtsschutz, wenn Ihr Wohnsitz mehr als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen
Gerichtes entfernt liegt.