Korrespondenzanwalt

Ein Rechtsanwalt, der lediglich den (Schrift-)Verkehr zwischen Ihnen als Versichertem und dem mit der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt führt. Er wird auch Verkehrsanwalt genannt. Kosten in Höhe der einem Korrespondenzanwalt zustehenden Prozessgebühr (sog. Korrespondenzgebühr) fallen neben den Kosten eines "zuständigen" für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmer ansässigen Rechtsanwalt unter den Rechtsschutz, wenn Ihr Wohnsitz mehr als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt liegt.