Kaution

Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte abzuwehren.

Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern, die in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich eine Kaution verlangt, wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,- € zur Verfügung.

Beispiele:
Nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang wird in Rumänien die Ausreise eines Versicherten von der Hinterlegung eines Betrages im Wert von 5.000,- € abhängig gemacht.

In der Schweiz werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 200,- sfr geahndet. Ein Versicherter muss daher eine Kaution von 300,- sfr hinterlegen. Diese schließt die geschätzten Gerichtskosten ein.

Die im Ausland verlangten Kautionszahlungen dienen häufig der Absicherung der Opfer eines Verkehrsunfalls. Es handelt sich dabei um Zivilkautionen, die von der Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

Als Versicherter müssen Sie die Kaution in vollem Umfang an Ihre Versicherung zurückzahlen.