Instanz

= Gerichtsinstanz

Bezeichnung für die Stufen eines Gerichtsverfahrens, also: Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der ersten Instanz richtet sich in der Regel nach dem Streitwert bzw. in Strafsachen nach der Art der Straftat. Zuständigkeit weiterer Instanzen richtet sich nach der Art der zulässigen Rechtsmittel.