Für Auseinandersetzungen aus dem Bereich Handelsgesellschaftsrecht wird
kein Rechtsschutz gewährt. Dies betrifft OHG, KG, AG, GmbH. Dieser Ausschluss
bezieht sich nur auf das spezifische Gesellschaftsrecht: etwa Bestimmungen über
Gründung und Auflösung, über Rechtsbeziehungen der Gesellschafter
untereinander, über Vertretungsbefugnis, über Ausscheiden eines Gesellschafters
und andere mehr. Es bezieht sich nicht auf Auseinandersetzungen, die sich aus
der am Gesellschaftszweck orientierten Tätigkeit der Gesellschaft ergeben.
Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang beispielsweise GmbH betreibt Spirituosenhandel,
KG betreibt Installationsbetrieb, OHG betreibt Lebensmittel-Einzelhandel -
wird Rechtsschutz im Rahmen des Berufs-Rechtsschutzes für Selbstständige
gewährt.