Handelsgesellschaften

Für Auseinandersetzungen aus dem Bereich Handelsgesellschaftsrecht wird kein Rechtsschutz gewährt. Dies betrifft OHG, KG, AG, GmbH. Dieser Ausschluss bezieht sich nur auf das spezifische Gesellschaftsrecht: etwa Bestimmungen über Gründung und Auflösung, über Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, über Vertretungsbefugnis, über Ausscheiden eines Gesellschafters und andere mehr. Es bezieht sich nicht auf Auseinandersetzungen, die sich aus der am Gesellschaftszweck orientierten Tätigkeit der Gesellschaft ergeben. Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang beispielsweise GmbH betreibt Spirituosenhandel, KG betreibt Installationsbetrieb, OHG betreibt Lebensmittel-Einzelhandel - wird Rechtsschutz im Rahmen des Berufs-Rechtsschutzes für Selbstständige gewährt.