Halter eines Fahrzeuges

Wenn Sie Fahrzeughalter sind, haben Sie die ständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und haben dieses für eigene Rechnung im Gebrauch. Eigentumsrecht und polizeiliche Zulassung auf Ihren Namen sind allerdings nicht zwingende Voraussetzungen. Rechtsschutz wird dem Halter eines Fahrzeuges im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes gewährt.