Gleichartige Fahrzeuge

Gleichartige Fahrzeuge nach ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingugen) sind:
· Krafträder einschließlich Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor,
· Personenkraft- und Kombiwagen,
· Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge,
· Omnibusse,
· Anhänger und Wohnwagen.

Dies wirkt sich auf den Verkehrs-Rechtsschutz aus: Es kann nämlich Rechtsschutz auf gleichartige Fahrzeuge beschränkt werden, sodass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherten besteht.