Liegt immer vor, wenn die Nutzung auf Gewinn gerichtet und auf Dauer angelegt ist: also nicht nur bei Nutzung durch Gewerbetreibende.
Für gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile
gibt es im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes einen speziellen
Tarif. Der gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die nicht
von ihnen selbst, sondern von einem Mieter/Pächter gewerblich genutzt
werden.