Gewerbliche Nutzung

Liegt immer vor, wenn die Nutzung auf Gewinn gerichtet und auf Dauer angelegt ist: also nicht nur bei Nutzung durch Gewerbetreibende.

Für gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile gibt es im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes einen speziellen Tarif. Der gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die nicht von ihnen selbst, sondern von einem Mieter/Pächter gewerblich genutzt werden.