Bezeichnung für den gesetzlichen Vertreter einer GmbH sowie für den oder die geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG oder KG. Für Auseinandersetzungen aus deren Anstellungsverträgen besteht kein Rechtschutz.
Im Allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Geschäftsführer" umfassender verwandt, z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Vereinen und Verbänden sowie auch in Einzelhandelsbetrieben. Dieser Personenkreis hat uneingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz.
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Vereine, Verbände u.a. hat
meistens der Geschäftsführer, der im Versicherungsantrag zu benennen
ist, den nur für eine Person vorgesehenen Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz.