Im Privat-
und Berufs-Rechtsschutz gebrauchte Bezeichnung: Es handelt sich um Ihren
Gesamt-Umsatz als Versicherter
sowie der Ihres Lebenspartners/Ihrer
Lebenspartnerin. Betrachtet werden dabei Ihre ausgeübten selbstständigen
Tätigkeiten. Erreicht der Umsatz maximal 6.000,- € im Kalenderjahr,
kann ein Rechtsschutz-Vertrag - also wie für Nichtselbstständige
vom Versicherungsunternehmen angeboten werden. Dieser Rechtsschutz bezieht
sich jedoch nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen, die mit der selbstständigen
Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person zusammenhängen.