Gerichtsstand

Auch Gerichtsort genannt: Ist der Sitz des für eine gerichtliche Auseinandersetzung zuständigen Gerichtes. Er richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften (deutschen oder ausländischen).

In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte wohnt, seine gewerbliche Niederlassung hat oder das Grundstück liegt, das von der rechtlichen Auseinandersetzung betroffen ist. Der Gerichtsort kann auch zwischen den Prozessbeteiligten vereinbart werden (besonders bei vertraglichen Auseinandersetzungen unter Vollkaufleuten.
Vollkaufmann ist jeder, der ein eigenes Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Buchführung erfordert.
Wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, kommt auch jeweils das Gericht in Betracht, an dessen Sitz die Handlung begangen wurde.

In Strafsachen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch das Verfahren am Wohnsitz des Beschuldigten einleiten.