Sie setzen sich zusammen aus Gebühren und Auslagen. Die Gebühren laut Gerichtskosten-Tabelle richten sich nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Bußgeldverfahren nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße. Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie die Auslagen anderer Behörden (z.B. Polizei, Feuerwehr u.a.), deren Aufwendung für die richterliche Entscheidung notwendig war.
Müssen Sie als Versicherter im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
Gerichtskosten in Form einer Buße tragen - etwa um die Einstellung eines
Verfahrens zu erreichen - trägt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten
nicht, da Bußen (wie Strafen) nicht vom Rechtsschutz abgedeckt werden.