Geltungsbereich

Ihr Rechtsschutz erstreckt sich nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen auf Europa (einschließlich der im Mittelmeer gelegenen Inseln). Er besteht weiterhin in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches. Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz in dem genannten Bereich zuständig sein.

Weltweiter Versicherungsschutz besteht bei einem maximal sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt bis zu einem in den Bedingungen festgelegten Höchstbetrag. Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

Eingeschränkt ist jedoch der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtschutz, und zwar auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Im Beratungs-Rechtsschutz besteht Rechtschutz nur, wenn ein deutscher Rechtsanwalt den Rechtsrat erteilt.