Geldstrafe

Mildeste Form der Kriminalstrafe. Wird nach Tagessätzen (zwischen 5 und 360) berechnet. Höhe des Tagessatzes richtet sich nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Sie beläuft sich üblicherweise auf das tägliche Durchschnittsnettoeinkommen, jedoch mindestens 1,- € und höchstens 5.000 €.