Mildeste
Form der Kriminalstrafe. Wird nach Tagessätzen (zwischen 5
und 360) berechnet. Höhe des Tagessatzes richtet sich nach persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Sie beläuft sich üblicherweise
auf das tägliche Durchschnittsnettoeinkommen, jedoch mindestens 1,- € und
höchstens 5.000 €.